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BGH, 08.05.2001 - IX ZB 21/01 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Vorlage - Bundesgerichtshof - Divergenz - Beschwerde - Insolvenzverwalter - Vergütungsverfahren - Wert - Aus- und Absonderungsrechte
- Judicialis
-
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 08.05.2001 - IX ZB 21/01
Die danach als divergierend bezeichneten Rechtsansichten hat der erkennende Senat - ohne daß dies dem vorlegenden Oberlandesgericht bekannt sein konnte - durch Beschluß vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00 (ZIP 2001, 296 = WM 2001, 430 = ZInsO 2001, 165 = NZI 2001, 191) im Sinne des vorlegenden Gerichts entschieden. - OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Auszug aus BGH, 08.05.2001 - IX ZB 21/01
An einer solchen Entscheidung sehe es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Mai 2000 - 8 W 58/00 (NZI 2000, 314 = ZInsO 2000, 398) gehindert. - OLG Stuttgart, 16.03.2000 - 8 W 58/00
Nachweis der Zwangsvollstreckung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung
Auszug aus BGH, 08.05.2001 - IX ZB 21/01
An einer solchen Entscheidung sehe es sich aber durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. Mai 2000 - 8 W 58/00 (NZI 2000, 314 = ZInsO 2000, 398) gehindert. - BGH, 07.04.1952 - IV ZB 23/52
Vorlage nach § 28 FGG. Entscheidung über weitere Beschwerde
Auszug aus BGH, 08.05.2001 - IX ZB 21/01
Danach ist die Vorlage gegenstandslos (vgl. BGHZ 5, 356, 358) und die Sache an das Oberlandesgericht zurückzugeben.